Forderungsmanagement
Wir machen Forderungen unserer Mandanten gegen in Frankreich ansässige Schuldner gel-tend.
Auf eine letzte anwaltliche Zahlungsaufforderung in französischer Sprache erwirken wir bei dem zuständigen Gericht einen Mahnbescheid nach französischem Recht.
Diese Leistungen können wir in aller Regel zu einem Pauschalhonorar erbringen.
Vertragsabwicklung
Die Beendigung langjähriger Geschäftsbezie-hungen führt zwischen den beteiligten deutsch-französischen Partnern häufig zu Konflikten bei der Abwicklung und daher zu entsprechenden Auseinandersetzungen vor französischen Han-delsgerichten.
Hier beraten wir unsere Mandanten in allen rele-vanten Phasen – von der Kündigung bis zur Vollstreckung aus etwaig erwirkten Gerichtsurtei-len.
Produkthaftung
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Betreuung von grenzüberschreitenden Produkt-haftungsfällen – von den in Frankreich typischen selbständigen Beweisverfahren („Expertise“) bis zur Prozessführung im sog. Hauptsacheverfah-ren.
In diesem Bereich arbeiten wir eng mit der Düs-seldorfer Anwaltskanzlei HENSELER & PART-NER Rechtsanwälte mbB zusammen.