Erb- und Familienangelegenheiten

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Erbrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der erbrechtlichen Beratung, insbesondere bei grenzüberschreitenden bzw. deutsch-französischen Fragestellungen. Dies sowohl proaktiv im Bereich der Nachfolgeplanung als auch bei streitigen Auseinandersetzungen in Nachlasssachen.

Dabei haben wir auch und insbesondere die steuerrechtlichen Aspekte grenzüberschreitender Nachlassangelegenheiten im Blick, um Doppel-besteuerungen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Hierzu beraten wir v.a. im deutsch-französischen, aber auch schweizerisch-französischen Kontext.

Darüber hinaus unterstützen wir französische Notariate bei Nachlasssachen, auf die das deut-sche Erbrecht Anwendung findet.

Scheidung

Wir beraten seit vielen Jahren in familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Trennungen und / oder Scheidungen.

Wenn und soweit dabei im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung nicht zu erzielen ist, setzen wir unsere Erfahrungen bei der gerichtlichen Auseinandersetzung ein.

Schenkung

Wir haben einen großen Erfahrungsschatz, wenn es um Angelegenheiten vorweggenommener Erbfolge und andere Schenkungen – v.a. im deutsch-französischen Kontext – geht.

Je nach Art und Höhe des Vermögens unserer jeweiligen Mandanten erarbeiten wir passgenaue Lösungen. Hierbei können wir bei Bedarf auch auf ein Netzwerk von kompetenten Beratern aus anderen beteiligten Fachdisziplinen (z.B. Notare, Steuerberater und Versicherer) zurückgreifen.